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Schulpraktische Ausbildung

 

Schulpraktische Ausbildung in der dreijährigen Ausbildungsstruktur 

1. Ausbildungsjahr:

  • Durchführung von zwei 2-wöchigen Praktika (pro Woche 31 Stunden an der Schule)
  • Die Praktikumsschulen werden von den Anwärterinnen und Anwärtern selbst gesucht.
  • Die Praktika werden am Fachseminar vor- und nachbereitet.

 Praktikumsplätze:

Hospitation an zwei verschiedenen sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren (SBBZ)

  • Verbindlich für FLA G/TL: 1 Praktikum an einem SBBZ geistige Entwicklung
  • Verbindlich für FLA K:       1 Praktikum an einem SBBZ
                                              körperliche und motorische
    Entwicklung
  • SBBZ Sehen (Förderschwerpunkt geistige Entwicklung)
  • SBBZ Hören (Förderschwerpunkt geistige Entwicklung)

  

Innerhalb der SBBZ sollten - wenn möglich - Hospitationen in folgenden Bereichen stattfinden:

  1. mindestens zwei verschiedene Schulstufen (Grundstufe, Hauptstufe, Berufsschulstufe)
  2. Vorschulische Förderung (Frühförderung oder Schulkindergarten)
  3. Inklusion/Kooperation

®    Die Anwärter/innen dokumentieren ihre Erfahrungen anhand eines Portfolios

®    Keine Mentorin/kein Mentor notwendig

 Intention:

  • Handlungs- und Aufgabenfelder kennenlernen
  • Organisationsstrukturen von SBBZ kennenlernen
  • Erste Erfahrungen in Bezug auf Unterricht
  • vom Grundberuf zur Lehrperson - Unterschiede erkennen und Übergang anbahnen
  • Selbstwahrnehmung und Selbsteinschätzung

  

2. Ausbildungsjahr:

  • Die Anwärter/innen werden vom Fachseminar einer Ausbildungsschule in Wohnortnähe zugeordnet.
  • Die Anwärter/innen erhalten Begleitung in der Schulpraxis durch einen Mentor/eine Mentorin der Ausbildungsschule.
  • Die Anwärter/innen sind im 3. Halbjahr an einem Tag und im 4. Halbjahr an zwei Tagen in der Woche an ihrer Ausbildungsschule
  • In der Regel erhalten die Anwärter/innen im 2. Ausbildungsjahr 6 beratende Unterrichtsbesuche durch Lehrkräfte des Fachseminars

 ® Am Ende des 2. Ausbildungsjahres steht die Befähigung selbstständiger Unterricht an.

  

3. Ausbildungsjahr

  • Die Anwärter/innen sind insgesamt 16 Stunden in der Praxis – davon sind 8 Stunden selbstständiger Unterricht.
  • Die Anwärter/innen erhalten im 3. Ausbildungsjahr 3 Unterrichtsbesuche durch Lehrkräfte des Fachseminars.

 ® im 6. Halbjahr findet die schulpraktische Prüfung statt.