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Bewerbungsverfahren

Bewerbung

Für Ihre Bewerbung benutzen Sie bitte das VD-Online-Bewerbungsverfahren. Der Ausdruck der Online-Bewerbung, der nach Abschluss des Vorgangs erzeugt wird, muss zusammen mit allen erforderlichen Unterlagen innerhalb von 4 Wochen, jedoch spätestens zum Bewerbungsschluss unterschrieben dem Regierungspräsidium Ihres Fachseminarwunsches vorliegen. Eventuell noch nachzureichende Unterlagen (z.B. das ärztliches Gesundheitszeugnis und das polizeiliche Führungszeugnis) werden vom Regierungspräsidium erst mit der Benachrichtigung über die beabsichtigte Zulassung zur Ausbildung zur Fachlehrkraft bzw. zur Technischen Lehrkraft Sonderpädagogik angefordert.

Weitere Unterlagen für die Bewerbung können Sie von dieser Website unter:

Informationen und Formulare herunterladen

Notwendige Unterlagen für eine Ausbildung zur Fachlehrkraft und zur Technischen Lehrkraft Sonderpädagogik

  • Förmlicher Zulassungsantrag (entspricht dem Ausdruck der Onlinebewerbung); 
  • tabellarischer Lebenslauf mit Angaben über den bisherigen Bildungsweg und ausgeübte Berufstätigkeiten;
  • ein Personalbogen mit einem aktuellen Lichtbild;
  • Zeugnis über den Realschulabschluss, Fachschulreife oder gleichwertiger Bildungsgang (z.B. aus Hauptschulabschlussprüfung und Berufsschulabschlussprüfung 9+3 -Modell);
  • das Zeugnis über den Abschluss der beruflichen Ausbildung (z.B. Meisterbrief, staatliche Anerkennung als Erzieher/-in, Abschlusszeugnis als Physiotherapeut/-in)
  • standesamtliche Nachweise (Geburtsurkunde, ggf. Eheurkunde, ggf. Geburtsurkunde von Kindern, ggf. Entscheidungsformeln von Scheidungsurteilen);
  • Belehrung und Erklärung über die Verfassungstreue;
  • Erklärung über Vorstrafen, wirtschaftliche Verhältnisse und zur Frage, ob bereits in einem anderen Bundesland oder bei anderen Zulassungsbehörden ein Antrag auf Zulassung zum Vorbereitungsdienst gestellt oder ein Vorbereitungsdienst ganz oder teilweise abgeleistet worden ist;
  • ggf. Nachweis über eine Schwerbehinderung (Schwerbehindertenausweis).

Mit der Benachrichtigung über die beabsichtigte Zulassung zur Ausbildung werden vom zuständigen Regierungspräsidium folgende Unterlagen angefordert:

  • ein erweitertes Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde (Belegart OE); dieses wird von der Bewerberin / vom Bewerber bei der Meldebehörde zur Vorlage bei dem Regierungspräsidium, bei dem die Bewerbung eingereicht wurde, beantragt (hierbei sind Vorbereitungsdienst und Schulart angeben);
  • ein amtsärztliche Zeugnis. Es soll zum Zeitpunkt des Beginns der Ausbildung nicht älter als sechs Monate sein und sich zur Frage der gesundheitlichen Eignung für die Übernahme in das Ausbildungsverhältnis und für den Einsatz in der Schule äußern. Etwaige Kosten können nicht übernommen werden;
  • ein ärztliches Zeugnis über die gesundheitliche Eignung im Sinne des Beamtenrechts. Die Erstellung eines ärztlichen Zeugnisses erfolgt durch geeignete niedergelassene oder andere approbierte Ärztinnen oder Ärzte. Die Gesundheitsämter erstellen aktuelle Namenslisten zu den in ihrem Dienstbezirk tätigen Ärztinnen oder Ärzten. Diese finden Sie auf der jeweiligen Homepage. Eine Übersicht über die Gesundheitsämter in Baden-Württemberg finden Sie hier. Bewerberinnen und Bewerber aus anderen Bundesländern können sich alternativ an das für sie zuständige Gesundheitsamt in ihrem Bundesland wenden.

Die zuvor genannten Nachweise müssen in amtlich beglaubigter Kopie bzw. Original, Personenstandsurkunden in aktueller Fassung bei den Regierungspräsidien eingereicht werden.

Die Zulassung zur Ausbildung findet landesweit zentral statt. Mehrfachbewerbungen bringen Ihnen daher keinen Vorteil, sondern verursachen nur einen erhöhten Aufwand für Sie und die Verwaltung. Sie können jedoch gerne im Zulassungsantrag Ihre Bereitschaft, die Ausbildung auch am jeweils anderen Fachseminar zu absolvieren, erklären.

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